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Biene auf Blume in Nahaunahme

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GBV MaxiGrün GmbH, Diekerstraße 68, 42781 Haan, vertreten durch ihren Geschäftsführer: Herr Robert Markley und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nebenabreden bedürfen der Textform.

c) Vertragsschluss im Internet-Shop
Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von der GBV MaxiGrün GmbH ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website besteht aus insgesamt fünf Schritten. Im ersten Schritt loggt sich der Kunde in den Mitgliederbereich ein und wählt die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Account hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Versandmethode und im vierten die Bezahlmethode aus. Im fünften Schritt hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button "Kaufen" bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Die GBV MaxiGrün GmbH wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die GBV MaxiGrün GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen der GBV MaxiGrün GmbH und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstextes
Der Vertragstext wird von der GBV MaxiGrün GmbH gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

 

§ 2 - Lieferung

a) Teillieferungen
Die GBV MaxiGrün GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

b) Lieferung per LKW
Sofern die Lieferung per LKW vereinbart ist, kann diese nur auf frei befahrbaren Straßen erfolgen.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von der GBV MaxiGrün GmbH nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat die GBV MaxiGrün GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen die GBV MaxiGrün GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Rücktritt
Bei Nichtverfügbarkeit aus zuvor genannten Gründen kann die GBV MaxiGrün GmbH vom Vertrag zurücktreten. Die GBV MaxiGrün GmbH verpflichtet sich dabei, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.

e) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist die GBV MaxiGrün GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

 

§ 3 - Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von der GBV MaxiGrün GmbH in Haan vereinbart wird.
Sofern die Waren persönlich im Betrieb ausgesucht werden, gelten die dort ausgeschilderten Preise.

b) Skonto
Zahlt der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach der Rechnungsstellung, gewährt die GBV MaxiGrün GmbH 2% Skonto auf den Netto-Rechnungsbetrag, sofern der Kunde sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen bereits restlos erfüllt hat.

c) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei der GBV MaxiGrün GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich die GBV MaxiGrün GmbH vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der GBV MaxiGrün GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

d) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

e) SEPA-Zahlungen und Pre-Notification
Rechnungen können über das SEPA-Lastschriftverfahren beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde der GBV MaxiGrün GmbH ein entsprechendes Mandat (SEPA-Basis-Mandat, bzw. falls möglich ein SEPA-Firmen-Mandat). Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren / - Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird für B2B-SEPA-Lastschriften auf 1 Tag verkürzt. Bei CORE, der Standard-Lastschrift, wird bei einer Erstlastschrift (FRST)/ Einmallastschrift (OOFF) die Frist auf 5 Tage und bei der Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch der GBV MaxiGrün GmbH verursacht wurde.

 

§ 4 - Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die von der GBV MaxiGrün GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der GBV MaxiGrün GmbH. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an der GBV MaxiGrün GmbH ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde der GBV MaxiGrün GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der GBV MaxiGrün GmbH entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an der GBV MaxiGrün GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der GBV MaxiGrün GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. der GBV MaxiGrün GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für der GBV MaxiGrün GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der GBV MaxiGrün GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der GBV MaxiGrün GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache der GBV MaxiGrün GmbH zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde der GBV MaxiGrün GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für der GBV MaxiGrün GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an der GBV MaxiGrün GmbH ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; der GBV MaxiGrün GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist der GBV MaxiGrün GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, der GBV MaxiGrün GmbH erklärt dies ausdrücklich in Textform.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist der GBV MaxiGrün GmbH auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 5 - Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet die GBV MaxiGrün GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch nach Absprache mit dem Kunden abgeschlossen. Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem so bestimmten Gefahrenübergang.

b) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

c) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung der Ware zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Schadensersatz für Mängel an der Ware leistet die GBV MaxiGrün GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

d) Rügeobliegenheit
Kunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

e) Gewährleistung für gebrauchte Waren
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Dies schließt nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

f) Maße und Muster
Sämtliche Maße sind Cirka-Maße. Eine Abweichung von 10 % nach oben oder unten können nicht ausgeschlossen werden. Muster zeigen lediglich die Durchschnittsbeschaffenheit auf. Die gekaufte Ware kann von dem Muster abweichen. Die GBV MaxiGrün GmbH ist jedoch stets bemüht, dem Kunden die bestmögliche Ware zu liefern.

 

§ 6 - Haftung

a) Haftungsausschluss
Die GBV MaxiGrün GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten haftet die GBV MaxiGrün GmbH nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

§ 7 - Schlussbestimmung

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von der GBV MaxiGrün GmbH in Haan vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.